Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Neues aus der Bauausschusssitzung vom 23.06.2021

04. Jul 2021
Von: Nicole Zimmer

Am 23. Juni 2021 fand eine Sitzung des Bauausschusses unter der Leitung des Beigeordneten Hans-Jürgen Nolte statt. Themen waren Einführung der Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sowie die Überarbeitung der Eppelsheimer Gestaltungssatzung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat per Gesetz zum 1.01.2021 beschlossen, dass alle Gemeinden des Landes verpflichtet sind, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge einzuführen.

Bisher gilt, dass der Ausbau einer bestimmten Straße auf die Anlieger abgerechnet wird und ausschließlich die Anlieger dieser Straße zu Beiträgen herangezogen werden.

Zukünftig bilden alle Anlieger der Ortsgemeinde eine Art „Solidargemeinschaft“ und  werden zu Beiträgen herangezogen. Aussiedlerhöfe sind davon ausgenommen. Der Wiederkehrende Beitrag (WKB) wird nur dann erhoben, wenn die Gemeinde beschließt, einen Straßenausbau auszuführen.

Der Abrechnungszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr, also alle Rechnungen, die vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres gezahlt wurden, werden im darauffolgenden Jahr abgerechnet. Die Ortsgemeinde soll den Gemeindeanteil an den WKB zwischen 20 % und 40 % in dieser Satzung festlegen.

Ausgenommen von den Wiederkehrenden Beiträgen ist die Ersterschließung einer Straße. Diese wird weiterhin ausschließlich von den Anliegern gezahlt. Allerdings unterliegen diese Anlieger dann einer „Schonungsregelung“. D.h., sie werden für maximal 20 Jahre nicht für Wiederkehrende Beiträge herangezogen.

Der Bauausschuß empfiehlt dem Gemeinderat, die Wiederkehrenden Ausbaubeiträge zum 1. Januar 2022 einzuführen und den Gemeindeanteil auf 35 % festzulegen. Der Gemeinderat wird sich in einer der nächsten Sitzungen damit beschäftigen und einen Beschluss fassen.

Weiteres Thema war die Überarbeitung der Gestaltungssatzung. Nach den Sommerferien wird es dazu eine Auftaktveranstaltung zur Information geben. Es ist geplant, einen Arbeitskreis zu bilden, der sich der Überarbeitung annimmt. Dieser soll sich aus interessierten Bürgern und Mitgliedern des Gemeinderates zusammensetzen. Als Zeitraum für den gesamten Prozess wird ca. 1 Jahr veranschlagt.